News & Cases
Sommer bis Herbst 2023: Die Rechtsanwälte von Bruppacher Anderes beraten ein global tätiges Unternehmen aus der Medizinalbranche bezüglich des Verkaufes einer Geschäftssparte im Rahmen eines Asset Deals nach Schweizer Recht
Im Sommer bis im Spätherbst des Jahres 2023 durften die Rechtsanwälte von Bruppacher Anderes in Zusammenarbeit mit ihren Partnerkanzleien in den USA und Deutschland ein international tätiges Unternehmen aus der Medizinalbranche beim Verkauf einer Geschäftssparte beraten und unterstützen. Der ursprünglich in Form eines Shares Deals strukturierte Verkauf wurde im Verlauf der Due Diligence und den darauf basierenden Vertragsverhandlungen angepasst und letztendlich in Form eines Asset Deals nach Schweizer Recht aufgesetzt und erfolgreich vollzogen.
Mai 2023: Die Rechtsanwälte von Bruppacher Anderes vertreten erfolgreich die Brauerei BierVision Monstein AG gegen den Milliardenkonzern Monster Energy aus den USA in einem Markenwiderspruchsprozess
Die Rechtsanwälte von Bruppacher Anderes freuen sich, dass das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ihrer Rechtsauffassung gefolgt ist, wonach zwischen den Marken «Monster» und der angefochtenen Marke «Monsteiner» keine Verwechslungsgefahr besteht. Monster Energy hatte erfolglos argumentiert, der Begriff «Monster» sei in der Marke «Monst [– ein –] er» enthalten, woraus beim Zielpublikum eine Verwechslungsgefahr in Bezug auf die beiden Marken resultieren könne. Das IGE hat den Markenwiderspruch von Monster Energy vollständig abgewiesen und damit die Argumentation der Anwälte von Bruppacher Anderes bestätigt. Weitere Informationen können dem Newsletter der BierVision Monstein AG vom Mai 2023 (PDF) entnommen werden
November 2022: Urteil des Bundesgerichtes vom 17. Oktober 2022: Subventionen von Kindertagesstätten durch den Arbeitgeber sind AHV-beitragspflichtig
Vom Arbeitgeber zu Gunsten von Mitarbeitenden geleistete Subventionen an die Kinderbetreuung in einer betriebseigenen oder angeschlossenen Kindertagesstätte (KiTa) sind AHV-beitragspflichtig. KiTa-Subventionen können nicht als Familienzulagen gelten, die von der AHV-Beitragspflicht ausgenommen wären. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde in Bezug auf die vom Universitätsspital Basel geleisteten KiTa-Subventionen gut.
Die Medienmitteilung des Bundesgerichtes vom 14. November 2022 finden Sie hier: https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/9c_0466_2021_2022_11_14_T_d_09_16_49.pdf
Das Urteil des Bundesgerichtes vom 17. Oktober 2022, 9C_466/2021, finden Sie hier: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://17-10-2022-9C_466-2021&lang=de&zoom=&type=show_document
November 2022: Die Rechtsanwälte von Bruppacher Anderes beraten ihre internationalen Klienten bei der Strukturierung von Konzern- und Drittdarlehen
In der Zeit vom Sommer bis Herbst 2022 haben die Rechtsanwälte von Bruppacher Anderes ihre internationalen Klienten bezüglich der Gewährung von verschiedenen Darlehen an Gruppengesellschaften innerhalb des Konzernes oder an Drittparteien beraten und die jeweiligen Verträge in Kooperation mit den involvierten ausländischen Anwaltskanzleien aufgesetzt. Nebst der Fragen zum anwendbaren Recht, welche durch Wahl des schweizerischen Rechtes beantwortet worden war, stellten sich bei der Vertragsgestaltung unter anderem auch Fragen zur Absicherung der jeweiligen Darlehen in Form von Schuldbriefen nach Art. 842 ff. ZGB, Garantien im Sinne von Art. 111 OR oder Bürgschaften nach Art. 492 ff. OR, welche im Gegensatz zu Bürgschaften sehr strengen Formvorschriften unterstehen, deren Nichtbeachtung zur Ungültigkeit der jeweiligen Verträge führt. Die Rechtsanwälte von Bruppacher Anderes freuen sich, dass sämtliche Transaktionen zur Zufriedenheit ihrer Klienten abgewickelt werden konnten und bedanken sich bei den ausländischen Anwaltskanzleien für die professionelle Zusammenarbeit.
April 2022: Firmenänderung zu Bruppacher Anderes KIG
Die Rechtsanwälte von Bruppacher Hug & Partner freuen sich mitteilen zu können, dass die seit dem Jahr 1993 unter der Firma Bruppacher Hug & Partner bestehenden Anwaltskanzlei ab dem April 2022 von den beiden Partnern, Dr. C. Mark Bruppacher und lic. iur. Dominique Anderes, neu unter der Firma Bruppacher Anderes KlG geführt wird. Mit der Revision des Firmenrechtes sind auch Kollektivgesellschaften verpflichtet, die Rechtsform in der Firma zu führen, was den Zusatz KIG erklärt. Die Rechtsanwälte Mark Bruppacher und Dominique Anderes bedanken sich über das ihrer Kanzlei seit beinahe 30 Jahren entgegengebrachte Vertrauen und freuen sich über die zukünftige Zusammenarbeit mit ihren Klienten und Partnern im In- und Ausland.
Publikationen
01. Februar 2022: Dominique Anderes in der Zeitschrift Finanz und Wirtschaft vom 26. Februar 2022 zur Thematik von öffentlichen Übernahmen von börsenkotierten Unternehmen und zu Fragestellungen von Aktionären
Die Aktionäre stehen vor einer Entscheidung: Der australische Biotechnologiekonzern CSL bietet den Aktionären der Vifor Pharma AG umgerechnet rund CHF 165.- pro Aktie in bar an, was einer stolzen Prämie von 60% zum Zwischentief Anfang Dezember letzten Jahres entspricht. Im Frühling winkt zusätzlich eine Dividende von CHF 2.- pro Aktie. Die Angebotsfrist läuft am 2. März um 16 Uhr ab, d.h. die Aktionäre müssen sich bis dahin entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen wollen. Rechtsanwalt Dominique Anderes gab Antworten zu den Fragen, welche Optionen sich Aktionäre aus rechtlicher Sicht bieten.
Den vollständigen Artikel finden sie hier >>> hier
News & Cases
Januar 2025: Wir suchen Verstärkung für unser Sekretariat - Anwaltsassistentin 60%
Für unser kleineres, wirtschaftsrechtlich ausgerichtetes und international tätiges Anwaltsbüro in Zollikon (seit 30 Jahren) suchen wir per 1. Juni 2025 oder nach Vereinbarung eine erfahrene, selbständige und einsatzfreudige Assistentin (60% und Ferienvertretung) als Nachfolgerin einer langjährigen Mitarbeiterin. >>> hier gelangen Sie zum Inserat
Bruppacher Anderes KIG
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