News & Cases
August 2018: Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für Angestellte von international tätigen Konzernen und KMU
Die Rechtsanwälte von Bruppacher Hug & Partner unterstützen und beraten national und international tätige Unternehmen, KMU und deren Angestellte im Zusammenhang mit arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen. Die Anwälte von BHP übernehmen dabei die vollständige Korrespondenz und vertreten das Unternehmen und die Angestellten vor den Migrations- sowie den kantonalen Ämtern für Wirtschaft und Arbeit zwecks Erlangung der für die Arbeit und den Aufenthalt in der Schweiz erforderlichen Bewilligung.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung mit einem Gesuch zur Erlangung einer Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung?
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung und unterstützen und beraten Sie bei der Erstellung Ihres Gesuches um Erteilung einer Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung und führen für Sie die Korrespondenz mit dem Migrationsamt und den kantonalen Ämtern für Wirtschaft und Arbeit.
August 2018: Strafbarkeit bei Verletzung der Stellenmeldepflicht durch Arbeitgeber
Am 1. Juli 2018 ist in der Schweiz der sog. Inländervorrang in Kraft getreten. Arbeitgeber von Berufsarten, welche in der Schweiz über eine Arbeitslosigkeit von 8% oder mehr verfügen, sind seither verpflichtet, offene Stellen dem RAV zu melden. Zu den meldepflichtigen Stellen gehören Berufsarten aus der Baubranche, der PR- und der Marketingbranche sowie aus der Hotellerie und dem Gastgewerbe.
Zu beachten ist, dass die Meldepflicht auch für Stellen gilt, die durch Arbeitsvermittler, Headhunter und Personalverleiher vermittelt werden.
Arbeitgeber, welche die Stellenmeldepflicht oder die Pflicht zur Durchführung eines Bewerbungsgesprächs oder einer Eignungsabklärung vorsätzlich oder fahrlässig verletzen, werden mit Busse bis zu CHF 40‘000.00 bestraft.
Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Gesetzesvorschriften? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung und unterstützen und beraten Sie bei der Erfüllung der Stellenmeldepflicht.
Juli 2018: Prozessrecht - Erfolgsquote von Beschwerden am Schweizer Bundesgericht sinkt
Die Chance mit einer Beschwerde vor Bundesgericht Erfolg zu haben, sinkt zunehmend. Aus dem diesjährigen Geschäftsbericht des Bundesgerichtes für das Jahr 2017 geht hervor, dass im Jahr 2017 lediglich 13,45 Prozent der Beschwerden von der obersten Schweizer Gerichtsinstanz ganz oder teilweise gutgeheissen worden sind. Im Vergleich: im Vorjahr 2016 lag die Erfolgsquote noch bei 14,35 Prozent. Im Jahr 2015 sogar bei 14,7 Prozent. Besonders bei Beschwerden in Zivilsachen, wo nur rund jede zehnte Beschwerde ganz oder teilweise gutgeheissen worden ist, verstärkt sich dieser Trend. Im Vergleich dazu lag die Erfolgsquote der strafrechtlichen Beschwerden bei 16,5 Prozent. Bei den öffentlich-rechtlichen Beschwerden betrug die Erfolgsquote wiederum lediglich 13,1 Prozent.
Nach Einschätzung der Anwälte von Bruppacher Hug & Partner verdeutlichen diese Quoten die seriöse und grösstenteils einwandfreie juristische Arbeit der Bezirks- und Obergerichte in den Kantonen sowie auf kommunaler Ebene. Hätte eine grössere Anzahl von Beschwerden vor dem Bundesgericht Erfolg, dann würde das nicht für die Qualität der kantonalen Bezirks- und Obergerichte sprechen.
Noch tiefer ist die Erfolgsquote der ergriffenen Rechtsmittel beim Bundesstrafgericht: nur gerade 12 Prozent der Beschwerden waren letztlich erfolgreich. Beim Bundesverwaltungsgericht waren es hingegen 20 Prozent. Beim Bundesverwaltungsgericht ist diese Zahl darauf zurückzuführen, dass das Bundesverwaltungsgericht Beschwerden häufig als erste gerichtliche Instanz zu beurteilen hat.
Ob ein erstinstanzliches Urteil angefochten oder akzeptiert werden soll, ist nach Ansicht der Rechtsanwälte in jedem Fall einzeln zu beurteilen. Insoweit ist eine sorgfältige Risiko- sowie Analyse der Prozesschancen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen des Klienten und der Prozessdauer eine notwendige Voraussetzung. Je nach Sachverhalt und Rechtslage kann die sorgfältige Analyse des erstinstanzlichen Urteils nämlich ergeben, dass die zweitinstanzlichen Prozesschancen deutlich höher sind, als es die vorstehenden Zahlen erahnen lassen.
Auffällig ist auch der Umstand, dass die öffentliche Beratung von Urteilen ebenfalls zurückgeht. Im Jahr 2017 waren es 70 Fälle, die öffentlich beraten worden waren. Ein Jahr zuvor waren es noch deren 78.
Die unentgeltliche Rechtspflege schlug beim Bundesgericht mit rund 837‘570 Franken zu buche, was bei Gesamtausgaben im Betrag von insgesamt CHF 93 Millionen 0.9 Prozent der Ausgaben des Bundesgerichtes entspricht. Die Kosten für die Informatik beliefen sich auf rund 2,2 Millionen Franken. Sowohl die Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege als auch jene für die Informatik sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
Quelle: Geschäftsbericht 2017 Bundesgericht >>> Download PDF
Juli 2018: Corporate Housekeeping für KMU und juristische Personen sowie Unterstützung von Verwaltungsräten und Geschäftsführern
Die Rechtsanwälte von Bruppacher Hug & Partner unterstützten und berieten in der ersten Jahreshälfte 2018 diverse KMU und juristische Personen sowie deren Verwaltungsräte und Geschäftsführer bei der Organisation und Durchführung von ordentlichen oder auch ausserordentlichen Generalversammlungen. Namentlich unterstützten die Anwälte von BHP diverse KMU beim Erstellen der gesetzlich und/oder statutarisch vorgeschriebenen Dokumente wie Einladung zur Generalversammlung, Erstellung der Traktandenliste, Vollmachten und Stellung von unabhängigen Stimmrechtsvertretern, Protokollierung der von der Generalversammlung gefassten Beschlüsse betreffend Dividendenausschüttungen oder Vortrag des Jahresgewinnes auf die Rechnung des Folgejahres, Wahlen des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle sowie Protokollierung von Anträgen von Aktionären – auch im Hinblick auf potentielle Anfechtungsklagen, Einsichts- und Auskunftsbegehren von Aktionären, in Bezug auf die Einsetzung eines Sonderprüfers oder die Einleitung von Verantwortlichkeitsklagen gegen die Mitglieder des Verwaltungsrates oder die Geschäftsführer. Weiter unterstützten die Rechtsanwälte von BHP auch die Mitglieder der Verwaltungsräte der KMU und juristischen Personen bei der Umsetzung der Beschlüsse der Generalversammlung oder des Verwaltungsrates und führten in deren Auftrag die Korrespondenz mit dem Handelsregisteramt, den Steuerbehörden und Bankinstituten zur Regelung der Zeichnungsberechtigungen. Aufgrund von Mutationen unter den Aktionären in Folge von (Ver-)Kauf von Aktien oder wegen Todesfällen führten die Anwälte von Bruppacher Hug & Partner diverse Aktien- bzw. Anteilbücher von Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) nach.
Diese umfassende Unterstützung seitens der Anwälte von BHP ermöglicht es den Geschäftsführern und Verwaltungsräten der KMUs sich auf das Tagesgeschäft des Unternehmens zu konzentrieren.
Juni 2018: Finanzsektor - neue Regeln zum Anlegerschutz
Das schweizerische Bundesparlament hat am 15. Juni 2018 zwei neue Gesetze zum Finanzsektor verabschiedet. Beide Gesetze dürften im Jahr 2019 in Kraft treten.
Mit dem Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) wird der Anlegerschutz verbessert und mit dem Finanzinstitutsgesetz (Finig) wird die Aufsicht über die Finanzdienstleister neu geregelt.
Mit dem Fidleg verankert der Gesetzgeber für Finanzdienstleister im Verkehr mit Kunden ausdrücklich Informations-, Abklärungs- und Dokumentationspflichten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Empfehlungen und die von Finanzberatern angebotenen Produkte für Kunden verständlich sowie angemessen sind. Die Finanzdienstleister sind überdies verpflichtet, sich einer Ombudsstelle anzuschliessen. Falls Banken für verkaufte Produkte vom Lieferanten Vergütungen erhalten (sog. Retrozessionen), müssen sie dies den Kunden mitteilen oder ihnen den erhalten Betrag vollständig weitergeben.
Neu werden mit dem Finanzinstitutsgesetz (Finig) unabhängige Vermögensverwalter indirekt (d.h. via Aufsichtsorganisationen) der Finanzmarktaufsicht (Finma) unterstellt sein.
(Quelle: Bundesversammlung - Parlament)
Publikationen
01. Februar 2022: Dominique Anderes in der Zeitschrift Finanz und Wirtschaft vom 26. Februar 2022 zur Thematik von öffentlichen Übernahmen von börsenkotierten Unternehmen und zu Fragestellungen von Aktionären
Die Aktionäre stehen vor einer Entscheidung: Der australische Biotechnologiekonzern CSL bietet den Aktionären der Vifor Pharma AG umgerechnet rund CHF 165.- pro Aktie in bar an, was einer stolzen Prämie von 60% zum Zwischentief Anfang Dezember letzten Jahres entspricht. Im Frühling winkt zusätzlich eine Dividende von CHF 2.- pro Aktie. Die Angebotsfrist läuft am 2. März um 16 Uhr ab, d.h. die Aktionäre müssen sich bis dahin entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen wollen. Rechtsanwalt Dominique Anderes gab Antworten zu den Fragen, welche Optionen sich Aktionäre aus rechtlicher Sicht bieten.
Den vollständigen Artikel finden sie hier >>> hier
News & Cases
Januar 2025: Wir suchen Verstärkung für unser Sekretariat - Anwaltsassistentin 60%
Für unser kleineres, wirtschaftsrechtlich ausgerichtetes und international tätiges Anwaltsbüro in Zollikon (seit 30 Jahren) suchen wir per 1. Juni 2025 oder nach Vereinbarung eine erfahrene, selbständige und einsatzfreudige Assistentin (60% und Ferienvertretung) als Nachfolgerin einer langjährigen Mitarbeiterin. >>> hier gelangen Sie zum Inserat
Bruppacher Anderes KIG
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