News & Cases
Juni 2018: BHP berät mehrere KMU bezüglich der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO), welche am 25. Mai 2018 in der Europäischen Union in Kraft trat
Die Rechtsanwälte von Bruppacher Hug & Partner beraten diverse KMU im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), welche am 25. Mai 2018 in der EU in Kraft trat und auch viele Schweizer KMU direkt betrifft. Die EU-DSGVO regelt unter anderem die Speicherung und Verwertung von Kunden- und Mitarbeiterdaten und nimmt die Unternehmen verstärkt in die Verantwortung. Dies gilt einerseits bezüglich der Zulässigkeit der Datenerhebung, andererseits bezüglich der Verwertung der gespeicherten Daten. Zudem stärkt die DSGVO die Rechte der betroffenen Personen. Bei Verstössen gegen die Vorschriften der EU-DSGVO drohen Sanktionen in Form von Geldstrafen in der Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
März 2018: Änderung des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) zur Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Konkursverfahren und ausländischer Nachlassverträge
Im Bundesblatt Nr. 12 vom 27. März 2018 wurde ein Beschluss der Bundesversammlung zur Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) publiziert. Die Änderung vom 16. März 2018 betrifft u.a. die Art. 166 ff. IPRG und hat die Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Konkursverfahren und ausländischer Nachlassverträge zum Ziel.
Mit der vom Parlament vorgeschlagenen Revision wird der zunehmenden internationalen Verflechtung der Wirtschaft Rechnung getragen, welche zur Folge hat, dass auch Konkurse und Nachlassverfahren grenzüberschreitend abzuwickeln sind. Das neue Gesetz ermöglicht eine bessere Koordination von zusammenhängenden in- und ausländischen Verfahren.
Die Gesetzesänderung untersteht dem fakultativen Referendum; die Referendumsfrist läuft am 5. Juli 2018 ab. Das Inkrafttreten wird vom Bundesrat bestimmt.
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März 2018: Leitentscheid des Bundesgerichtes bezüglich gerichtlicher Durchsetzung von Informationsansprüchen eines Verwaltungsratsmitgliedes
Mit wegweisendem Urteil vom 28. Februar 2018 hat das Bundesgericht entscheiden, dass Mitglieder des Verwaltungsrates gegenüber der Aktiengesellschaft ihren Anspruch auf Informationserteilung gerichtlich durchsetzen können. Das Bundesgericht klärte eine bisher offen gelassene Frage und hebt einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Obwalden auf. Ob ein Verwaltungsrat Anspruch auf Einsicht oder Auskunft hat, ist vom angerufenen Gericht im summarischen Verfahren gemäss Art. 248 ff. ZPO zu entscheiden.
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März 2018: BHP vertritt einen Minderheitsaktionär vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich bezüglich Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung
Die Rechtsanwälte von Bruppacher Hug & Partner haben vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich erfolgreich einen Minderheitsaktionär vertreten, welcher vom Handelsgericht die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung verlangte. Das Handelsgericht folgte den Anträgen der Anwälte von BHP und hiess die Klage gut. Der Verwaltungsrat des von der Klage betroffenen KMU wurde verpflichtet, die ausserordentliche Generalversammlung innert der vom Einzelgericht angeordneten Frist durchzuführen.
Februar 2018: Rechtskräftiger Vergleich nach fristloser Entlassung eines Geschäftsführers
Die Rechtsanwälte von BHP haben vor Gericht erfolgreich eine Forderungsklage eines ehemaligen Geschäftsführers eines KMU abgewehrt. Der Kläger, welcher vom KMU aus wichtigen Gründen fristlos entlassen worden war, hatte vor dem Arbeitsgericht Lohnforderungen in sechsstelliger Höhe eingeklagt. Die von BHP in Zusammenarbeit mit dem KMU entwickelte Prozessstrategie erwies sich nun als erfolgreich. Der Kläger und das KMU erledigten das Gerichtsverfahren mit einem gerichtlichen Vergleich. Im Rahmen des Vergleichs zog der Kläger seine Forderung bis auf einen symbolischen Betrag zurück. Dies führte beim KMU zu einer Ersparnis eines substantiellen Betrages.
14. Februar 2018: Bundesamt für Justiz
Der Bundesrat will Kompetenzkonflikte mit anderen Staaten im Bereich des Erbrechts minimieren und so mehr Rechts- und Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger schaffen. Er hat am 14. Februar 2018 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Revision des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) eröffnet.
13. Februar 2018: Artikel in der NZZ: Der Gang vor Gericht wird zum Luxusgut - im Extremfall droht Klägern der Ruin
Rekordhohe Prozesskosten halten viele Bürger und KMU davon ab, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Jetzt greift der Bund ein. Doch das grösste Problem bleibt ungelöst.
Publikationen
01. Februar 2022: Dominique Anderes in der Zeitschrift Finanz und Wirtschaft vom 26. Februar 2022 zur Thematik von öffentlichen Übernahmen von börsenkotierten Unternehmen und zu Fragestellungen von Aktionären
Die Aktionäre stehen vor einer Entscheidung: Der australische Biotechnologiekonzern CSL bietet den Aktionären der Vifor Pharma AG umgerechnet rund CHF 165.- pro Aktie in bar an, was einer stolzen Prämie von 60% zum Zwischentief Anfang Dezember letzten Jahres entspricht. Im Frühling winkt zusätzlich eine Dividende von CHF 2.- pro Aktie. Die Angebotsfrist läuft am 2. März um 16 Uhr ab, d.h. die Aktionäre müssen sich bis dahin entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen wollen. Rechtsanwalt Dominique Anderes gab Antworten zu den Fragen, welche Optionen sich Aktionäre aus rechtlicher Sicht bieten.
Den vollständigen Artikel finden sie hier >>> hier
News & Cases
Januar 2025: Wir suchen Verstärkung für unser Sekretariat - Anwaltsassistentin 60%
Für unser kleineres, wirtschaftsrechtlich ausgerichtetes und international tätiges Anwaltsbüro in Zollikon (seit 30 Jahren) suchen wir per 1. Juni 2025 oder nach Vereinbarung eine erfahrene, selbständige und einsatzfreudige Assistentin (60% und Ferienvertretung) als Nachfolgerin einer langjährigen Mitarbeiterin. >>> hier gelangen Sie zum Inserat
Bruppacher Anderes KIG
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