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Burppacher, Hug & Partner, unsere hauptsächlichen Tätigkeitsgebiete umfassen Wirtschafts- Gesellschaftsrecht, Vertrags- und Handelsrecht, Mergers & Acquisitions, Vertriebsrecht, Erbrecht und Nachfolgeplanung, Arbeits- und Aufenthaltsrecht, sowie Prozessführung. Die Anwälte unserer Kanzlei sind als Mitglieder in Verwaltungsräten, Geschäftsleitungen von Gesellschaften, Stiftungsstrukturen und Family Offices tätig.

Unsere Dienstleistungen werden grundsätzlich auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand abgerechnet. Unser Stundenansatz hängt vom Interessenwert und der Erfahrung des mit dem Mandat betrauten Anwalts ab. In der Regel beträgt das stündliche Honorar zwischen CHF 300.00 und CHF 450.00 (exkl. Mehrwertsteuer). Zum Honorar kommt noch eine Kleinkostenpauschale von 3% des in Rechnung gestellten Betrags dazu. Reisespesen, Kurierdienste, Registrierungen etc. werden separat in Rechnung gestellt.

Pauschalen
Für KMU und Privatpersonen mit wiederkehrendem Beratungsbedarf besteht die Möglichkeit, gegen eine vereinbarte Monats- oder Jahrespauschale juristische Dienstleistungen von uns in Anspruch zu nehmen. Unsere lösungsorientierten und effizienten Dienstleistungen sind eine kostengünstige Alternative zur Anstellung hauseigener Juristen.

Rechnungstellung
Üblicherweise verlangen wir eine Vorschusszahlung. Die Abschlussrechnung erfolgt in der Regel nach Beendigung des Mandates. Bei langwierigen oder besonders aufwendigen Fällen erfolgen monatliche oder vierteljährliche Teilabrechnungen. Mit einer proaktiven Kommunikation beugen wir unangenehmen Überraschungen vor und stellen sicher, dass unsere Klienten jederzeit und transparent über die Kosten informiert sind.

Rechtsschutzversicherung
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kontaktieren sie diese bitte vorab und prüfen Sie, ob Ihre Versicherung den Rechtsstreit abdeckt und ob Sie selber einen Anwalt mandatieren dürfen (freie Anwaltswahl). Bitten Sie die Rechtsschutzversicherung frühzeitig um eine schriftliche Kostengutsprache, damit die Kostenübernahme durch die Versicherung sichergestellt ist. Gegenüber uns bleiben grundsätzlich Sie Honorarschuldner, auch wenn die Rechtsschutzversicherung unser Honorar übernimmt.

Unentgeltliche Rechtspflege
Verfügen Sie nicht über genügend finanzielle Mittel, um einen Rechtsvertreter und die Kosten der Prozessführung bezahlen zu können, dann besteht die Möglichkeit beim zuständigen Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen.

Voraussetzung für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ist, dass Sie nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen, um den Prozess selber zu finanzieren, und Ihr Rechtsbegehren darf nicht aussichtslos erscheinen. D.h. es müssen gute Erfolgsaussichten bestehen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden die Kosten des Verfahrens und des Rechtsvertreters vorerst aus der Gerichtskasse bezahlt.

Wir verfügen auch über gute Kontakte zu privaten Prozessfinanzierern und übernehmen gerne eine erste Risikoeinschätzung.

Publikationen

01. Februar 2022: Dominique Anderes in der Zeitschrift Finanz und Wirtschaft vom 26. Februar 2022 zur Thematik von öffentlichen Übernahmen von börsenkotierten Unternehmen und zu Fragestellungen von Aktionären

Die Aktionäre stehen vor einer Entscheidung: Der australische Biotechnologiekonzern CSL bietet den Aktionären der Vifor Pharma AG umgerechnet rund CHF 165.- pro Aktie in bar an, was einer stolzen Prämie von 60% zum Zwischentief Anfang Dezember letzten Jahres entspricht. Im Frühling winkt zusätzlich eine Dividende von CHF 2.- pro Aktie. Die Angebotsfrist läuft am 2. März um 16 Uhr ab, d.h. die Aktionäre müssen sich bis dahin entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen wollen. Rechtsanwalt Dominique Anderes gab Antworten zu den Fragen, welche Optionen sich Aktionäre aus rechtlicher Sicht bieten. 

Den vollständigen Artikel finden sie hier >>> hier


News & Cases

Januar 2025: Wir suchen Verstärkung für unser Sekretariat  -  Anwaltsassistentin 60%

Für unser kleineres, wirtschaftsrechtlich ausgerichtetes und international tätiges Anwaltsbüro in Zollikon (seit 30 Jahren) suchen wir per 1. Juni 2025 oder nach Vereinbarung eine erfahrene, selbständige und einsatzfreudige Assistentin (60% und Ferienvertretung) als Nachfolgerin einer langjährigen Mitarbeiterin. >>> hier gelangen Sie zum Inserat


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